Wozu Informationsfreiheit?

Durch  Informationsfreiheit wird ein grundsätzlicher Anspruch der Bürgerinnen und Bürger auf Zugang zu den bei den öffentlichen Verwaltungen vorhandenen Informationen geschaffen. Informationsfreiheitsgesetze und -satzungen dienen der demokratischen Meinungs- und Willensbildung. Sie regeln die entsprechenden Rechte und legt das nähere Verfahren fest um den freien Zugang zu vorhandenen Informationen zu gewähren.

Erläuterung auf bundesregierung.de zum Informationsfreiheitsgesetz: „Informationen von Ämtern und Behörden sollen grundsätzlich für jedermann frei zugänglich sein. Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vereinfacht es, amtliche Akten einzusehen. Außerdem lassen sich nun leichter Korruption und Amtsmissbrauch aufdecken. Einzelne Bereiche wie personenbezogener Datenschutz oder geistiges Eigentum bleiben weiterhin geschützt.“

Eine Begründung durch Interesse rechtlicher, wirtschaftlicher oder sonstiger Art ist nicht erforderlich. „Amtliche Informationen“ sind amtlichen Zwecken dienende Aufzeichnungen, unabhängig von der Art ihrer Speicherung. Betroffen sind beispielsweise Schriftstücke in herkömmlichen Akten, aber auch elektronisch gespeicherte Informationen, Zeichnungen, Grafiken, Pläne, usw..

Durch Informationsfreiheitsgesetze und -satzungen werden demokratische Kontroll- und Mitgestaltungsrechte für alle Bürger geschaffen. Öffentlichkeitsprinzip und Verwaltungstransparenz werden gestärkt.

Informationsfreiheit heißt: Jeder Bürger hat das Recht auf einen voraussetzungslosen Zugang zu Informationen, die in der öffentlichen Verwaltung vorhanden sind. Der Antragsteller muss nicht nachweisen, dass er an der Akteneinsicht ein »rechtliches Interesse« hat (an diese Voraussetzung ist das geltende Akteneinsichtsrecht nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz geknüpft). »Voraussetzungslos« bedeutet jedoch nicht »bedingungslos«.

Informationsfreiheitsgesetze bzw. –satzungen stehen im Einklang mit den Schutzbestimmungen anderer Gesetze, wie etwa dem Bundesdatenschutzgesetz. Ausnahmeregelungen, etwa zum Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen, der Strafverfolgung oder der öffentlichen Sicherheit sind/werden genau und in engen Grenzen definiert.

In der Bundesrepublik Deutschland gilt für Unterlagen der Bundesbehörden seit 1.1.2006 ein Informationszugangsrecht durch das Informationsfreiheitsgesetz.

Auch in den allermeisten Bundesländern sind auf Landesebene Informationsfreiheitsgesetze in Kraft. Lediglich in Bayern, Hessen, Niedersachsen und Sachsen gibt es derzeit kein entsprechendes Gesetz auf Landesebene.

Nicht nur auf Bundes- und Landesebene ist Informationsfreiheit sinnvoll. Bürger und auch Ratsmitglieder erhalten oft nicht die Informationen, die in den Kommunalverwaltungen verfügbar sind und können somit nicht gleichberechtigt am kommunalen Leben teilnehmen und/oder sich entsprechend in die kommunale Gestaltung einbringen. Im Freistaat Bayern hat daher eine stattliche Anzahl von Kommunen dieses Bürgerrecht auf kommunaler Ebene beschlossen. Auf kommunaler Ebene regeln dort Informationsfreiheitssatzungen den Zugang zu Informationen über Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises. Laut www.informationsfreiheit.org haben in Bayern derzeit ca. 36% (Stand 20.1.2016) der Bürger Akteneinsichtsrecht gemäß kommunaler Informationsfreiheit im Bereich des eigenen Wirkungskreises der Gemeinde. Die Informationsfreiheitssatzung der Stadt Nördlingen gilt beispielsweise seit 2011.

In Donauwörth gibt es dagegen bislang keinen Anspruch der Bürgerinnen und Bürger auf Informationsfreiheit.

 

Um auch für die Donauwörther Bürgerinnen und Bürger Informationsfreiheit zu schaffen, wurde am 24.01.2016 ein entsprechender Antrag gestellt.

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Nachtrag vom 2. Juni 2016

Auf Nachfrage in der heutigen Stadtratssitzung gab OB Neudert bekannt, das dieser Antrag Juni-Juli in einer Hauptausschußsitzung vorberaten werden wird.

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Nachtrag vom 5. Oktober 2016

Der Antrag auf Informationsfreiheitssatzung wurde in der Stadtratssitzung vom 29.09.2016 gegen eine Stimme (meine) abgelehnt. Gleichzeitig bekam die Verwaltung durch Beschluss den Auftrag “… innerhalb eines Jahres ein stimmiges Konzept für mehr Transparenz und bürgernähere Informationsflüsse auszuarbeiten”.

Siehe dazu auch die Donauwörther Zeitung mit
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