Beitrag vom 24.02.2020

Der Umgang in der Stadt Donauwörth mit dem historischen Erbe

Leider hat sich bei mir insbesondere in den letzten Jahren immer mehr der Eindruck verstärkt, dass der Erhalt des historischen Erbes bei den Entscheidungsträgern  unserer Stadt Donauwörth keinen besonderen Stellenwert hat.

 

Beispiele:

Historische Bausubstanz/Baudenkmäler

Laut dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege gibt es in Donauwörth aktuell nur noch 105 Baudenkmäler. Zum Vergleich: In Neuburg gibt es derzeit 228 eingetragene Baudenkmäler, in Dillingen 255, in Nördlingen 449 und in Weißenburg 515 (Stand 11/2019). Die Hauptursache für diese vergleichsweise geringe Anzahl an Baudenkdenkmälern in Donauwörth ist natürlich in erster Linie auf die verheerende Bombenangriffe im April 1945 zurückzuführen, bei denen weite Teile der Altstadt vollständig zerstört wurden.

Allerdings nehmen historische Bausubstanz und (eigentlich) geschützte Baudenkmäler in Donauwörth auch danach unverhältnismäßig stark ab, was wohl auf die “nicht besonders ausgeprägte Wertschätzung” gegenüber alter Bausubstanz bei den maßgeblichen Entscheidungsträgern an der Stadt Donauwörth liegen dürfte.
Alte Bausubstanz und Denkmalschutz wird leider häufig nur als störend und als Kostenfaktor empfunden. Nur so ist es zu erklären, dass es seitens der Stadt Donauwörth nur sehr begrenzt Eigeninitiative zugunsten alter, schützenswerter Bausubstanz gibt und gerne Abriss und Neubau favorisiert werden.

Denkmalschutz in Donauwörth ist nichts, auf was man stolz sein kann. Die bei der Stadt angesiedelte Untere Denkmalschutzbehörde durfte in der Vergangenheit ihrer gesetzlichen Aufgabenstellung dementsprechend nur selektiv nachkommen, wie die Beispiele Café Engel und Wagenknechthaus belegen.
Ein Beispiel (aber nicht das einzige) für ein noch bestehendes Baudenkmal, das eigentlich das Engagement der Stadt und/oder der Unteren Denkmalschutzbehörde (UDB) verdienen würde, seit vielen Jahren aber vernachlässigt wird, ist z.B. das Armenhaus, Pflegstraße 19/21.

 

Bodendenkmäler
Theoretisch hat auch bei der Bauleitplanung der Erhalt eines Bodendenkmales Priorität. Bei der Erstellung von Flächennutzungs-  und Bebauungsplänen sollten sie dementsprechend berücksichtigt werden, damit Bodeneingriffe auf das unabweisbar notwendige Mindestmaß beschränkt werden können. Erst wenn nach Abwägung aller Belange keine Möglichkeit besteht, Bodeneingriffe durch Umplanung vollständig oder in großen Teilen zu vermeiden, ist als Ersatzmaßnahme eine konservatorische Überdeckung oder eine archäologische Ausgrabung durchzuführen.
In Donauwörth kann ich eine Schonung von Bodendenkmälern im Rahmen der Bauleitplanung nicht feststellen. So hätte man z.B. Im Baugebiet „Nördlich der Breite“ in Schäfstall ohne weiteres das Bodendenkmal bei der Planung berücksichtigen und an dieser Stelle durch entsprechende Planung z.B. die naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahme festsetzen können. Das Bodendenkmal wäre geschont und Kosten für die Bauherren gespart.
Ein weiteres aktuelles Negativbeispiel ist die (teilweise) im Flächennutzungsplan vorgesehene, stadtplanerisch völlig unsinnige Fläche für Wohnbebauung südwestlich der Steinbergstraße (Riedingen). Hier befindet sich großflächig eine Siedlung vor- und frühgeschichtlicher Zeitstellung (Bodendenkmal D-7-7230-0150).

 

Spitalstiftung
Die Spitalstiftung ist eine Stiftung von Donauwörther Bürgern, die auf diese Weise „für alle Zeiten“ einen Mehrwert für Bedürftige in der Stadt Donauwörth schaffen wollten. Sie ist kein Eigentum der Stadt, über das diese frei verfügen kann. Die Stadt verwaltet lediglich die Stiftung.
Nach dem Stiftungsrecht muss grundsätzlich das Grundstockvermögen einer Stiftung erhalten werden, um den Erhalt der Stiftung zu sichern.
Und was passierte lange Zeit bei der Spitalstiftung? Jahrelang wurde Grundstockvermögen für die Deckung von Betriebsdefiziten des Bürgerspitals zweckentfremdet. Sichtbares Zeichen wie es um die Spitalstiftung steht, ist das stiftungseigene, sogenannte Armenhaus in der Pflegstraße, das zum Grundstockvermögen gehört, das aber seit Jahrzehnten vernachlässigt wird, weil die eigentlich für den Bauunterhalt erforderlichen Mittel (Erhalt des Grundstockvermögens) lange Zeit für die Betriebsdefizite des Bürgerspitals verwendet wurden, was dem Stiftungsrecht widerspricht (wurde in letzter Zeit nicht mehr so praktiziert!)

 

Heimatpflege / Stadtheimatpfleger
Beteiligung nach dem Denkmalschutzgesetz: „Die Heimatpfleger beraten und unterstützen die Denkmalschutzbehörden und das Landesamt für Denkmalpflege in den Fragen der Denkmalpflege und des Denkmalschutzes. Ihnen ist durch die Denkmalschutzbehörden in den ihren Aufgabenbereich betreffenden Fällen rechtzeitig Gelegenheit zur Äußerung zu geben“ (Art. 13 Abs.1 Denkmalschutzgesetz).
Gemäß dieser Bestimmung sind die Heimatpfleger bei einer großen Zahl von Fällen im Vollzug des Denkmalschutzgesetzes und auch der Baugesetze zu beteiligen.

Des Weiteren ein Auszug aus einer Bekanntmachung des Kultusministeriums vom 17.02.1981:
(…) Die Heimatpflege braucht sachkundige Berater und Helfer. (…) Die Mitarbeit dieser ehrenamtlichen Heimatpfleger ist in jeder kreisfreien Stadt, in jedem Landkreis und grundsätzlich auch in jeder Großen Kreisstadt notwendig, weil die Heimatpflege überall des Rates und der Förderung bedarf (…)“

Und in Donauwörth: Seit über 3 Jahren hat Donauwörth keinen Stadtheimatpfleger mehr. Im Dezember 2016 trat der damalige Stadtheimatpfleger Dr. Seuffert von diesem Ehrenamt zurück. Es kann davon ausgegangen werden, dass u.a. oder v.a. die damalige, widerrechtliche Vorgehensweise der Stadt Donauwörth im Vorgang Wagenknechthaus/Café Engel dabei eine Rolle spielte, bei der u.a. (wieder einmal) die Stellungnahme des Stadtheimatpflegers völlig ignoriert wurde (sie wurde nicht einmal den Stadträten zur Kenntnisnahme gegeben).
Dass man es nicht für nötig befunden hatte, Stadtrat und Öffentlichkeit über den Rücktritt des Stadtheimatpflegers zu informieren, passt ins Bild.

 

Bleibt zu hoffen, dass die Kommunalwahl 2020 u.a. auch für
mehr Sensibilität und Nachhaltigkeit
im Umgang mit dem historischen Erbe sorgt.