Ansichten Café Engel Die untere Reichstraße mit dem Café Engel

von oben (1932) und

von unten (vor 1930)

In der Sitzungsvorlage zur Sitzung des Bau- und Grundstücksausschusses vom 18.11.2013 heißt es u.a., dass der Betrieb des Café’s im Jahr 2012 eingestellt wurde und nun das Gebäude an einen Investor verkauft werden soll. Es habe im Vorfeld einige Ortstermine mit Kaufinteressenten, Vertretern des BLfD sowie dem Stadtbauamt als Unterer Denkmalschutzbehörde gegeben, um eine mögliche neue Nutzung sowie notwendige Sanierungsmaßnahmen zum Erhalt des Gebäudes zu diskutieren. Berichtet wird zudem, dass am 24.10.2013 in einer Besprechung von Stadtverwaltung mit  Investor und dem Landesamt für Denkmalschutz(BLfD) die Möglichkeit eines Abrisses des gesamten Gebäudekomplexes und der Neuerrichtung eines Wohn- und Geschäftshauses diskutiert wurde. Laut Sitzungsvorlage wäre gemäß der zuständigen Gebietsreferentin ein Abriss seitens des BLfD vorstellbar.

In der Sitzung wurde der geplante Neubau mit vorgesehener Nutzung vorgestellt. Demnach würde sich u.a. die Planung nach der Altstadtsatzung der Stadt Donauwörth richten. Die Verwaltung empfahl: “Der Bau- und Grundstücksausschuss stimmt dem Abriss des gesamten denkmalgeschützten Gebäudes „Cafe Engel“ zu, sofern alle denkmalrechtlichen Bedingungen erfüllt sind und der Abrissantrag durch die Untere Denkmalschutzbehörde genehmigt wird.”

Der Bau- und Grundstücksausschuss folgte dieser Empfehlung einstimmig.

 

Denkmalrechtliche Bedingungen

Gemäß §141 der Bayerischen Verfassung gehört zu den vorrangigen Aufgaben von Staat, Gemeinden und Körperschaften des öffentlichen Rechts u.a. auch der Denkmalschutz. Es ist daher nur eine logische Konsequenz, dass eine Abrissgenehmigung nicht “einfach so” erteilt werden kann, sondern Hürden mit genau definierten Kriterien zu erfüllen sind.

So ist der Denkmaleigentümer bei Beantragung der Abbruchgenehmigung u.a. nachweispflichtig, daß ihm die wirtschaftliche Belastung durch die Erhaltungskosten nicht mehr zumutbar ist und auch keine Veräußerungsmöglichkeit bezüglich des Denkmals besteht. Teil des festgeschriebenen Prüfungsverfahren für die Erteilung einer Abbruchgenehmigung für ein Baudenkmal ist z.B. auch ein Nutzungs- und Instandsetzungskonzept, das mit dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege (BLfD) und der örtlich zuständigen Unteren Denkmalschutzbehörde vor Maßnahmenbeginn abgestimmt sein muss.

Auf der Website von Wolfgang Karl Göhner findet man u.a. die gemäß Urteil des BayVGH vom 12. August 2015, Az.: 1 B 12.79, BayVBl. 2016, 20 ff. verbindlich vorgegebenen Prüfungsbedingungen “Wirtschaftlichkeitsprüfung, Zumutbarkeit mit Prüfungsverfahren”.

 

Und im Fall Café Engel?

Wie im Beitrag “Der Abriss droht für Café Engel und Wagenknechthaus” geschildert, plädiert das Landesamt für Denkmalpflege nach wie vor für einen Erhalt des Baudenkmals Café Engel und betont dessen Bedeutung. Dennoch wurde durch die Stadt Donauwörth (als Untere Denkmalschutzbehörde) die Abrissgenehmigung erteilt.

Nach derzeitigem Kenntnisstand spricht alles dafür, dass im Fall der Abrissgenehmigung Café Engel die denkmalrechtlichen Bedingungen nicht erfüllt wurden. Die Abbruchgenehmigung wäre damit widerrechtlich erfolgt! Aus Gründen der Rechtssicherheit  ist sie für den Antragsteller jedoch dennoch gültig.

Kann es sein, dass die widerrechtliche Erteilung der Abrissgenehmigung auf ein Versäumnis oder gar Unwissenheit der Unteren Denkmalschutzbehörde (also der Stadt Donauwörth) zurückzuführen ist? Alle Unteren Denkmalschutzbehörden wurden seitens des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst (StMWFK) im – veröffentlichten – Schreiben vom 14.01.2009 ganz klar auf die verbindlich anzuwendende Verfahrensweise hingewiesen.

Es kann daher von einem vorsätzlichen Verstoß gegen geltende Rechtsvorschriften ausgegangen werden!

Zu dieser Vorgehensweise passt auch, dass die Stellungnahmen von Stadtheimatpfleger und dem Landesamt für Denkmalpflege zum Baudenkmal Café Engel – die ja von öffentlichem Interesse sind und kein Geheimnis sein sollten – nicht einmal dem Stadtrat bekanntgegeben wurden.

 


 

zu der Abbruchgenehmigung des benachbarten Baudenkmals Reichsstraße 12/12a siehe auch:

Wagenknechthaus: Die laut RvS bestandskräftige Abbruchgenehmigung

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