07.01.2019

Für den Zeitraum vom 31.01.2019 bis zum 13. Februar 2019 hat das bayerische Innenministerium die 14-tägige Eintragungsfrist für das von der ÖDP initiierte und von zahlreichen Verbänden und Gruppierungen unterstützte Volksbegehren für mehr Naturschutz ” festgesetzt. Um erfolgreich zu können müssen in dieser Zeit  sich 10 Prozent der bayerischen Wahlberechtigten in den Rathäusern eintragen. Erst wenn  diese Hürde übersprungen ist, kommt es zum eigentlichen Volksentscheid.

Den Initiatoren des Volksbegehrens geht es vor allem darum, in ganz Bayern einen Biotopnetzverbund zu schaffen und das Ausbringen von Pestiziden einzudämmen, um nicht nur den Bienen, Schmetterlingen und Vögeln, sondern dem gesamten Artenreichtum bessere Überlebenschancen zu verschaffen. Das bayerische Naturschutzgesetz soll verbessert werden, um die Lebensgrundlagen möglichst vieler Tier- und Pflanzenarten besser sichern zu können.

 

Was ist das Ziel des Volksbegehrens:

Durch die Änderungen des bayerischen Naturschutzgesetzes sollen die Bedingungen für Flora und Fauna in Bayern verbessert werden:

  • eine bayernweite Vernetzung von Lebensräumen für Tiere schaffen
  • Hecken, Bäume, kleine Gewässer in der Landwirtschaft erhalten
  • Blühende Randstreifen an allen Bächen und Gräben
  • die ökologische Landwirtschaft massiv ausbauen
  • 10% aller Wiesen in Blühwiesen umwandeln
  • alle staatlichen Flächen pestizidfrei bewirtschaften
  • Naturschutz als Teil der Ausbildung von Land- und Forstwirten

Der Artenschutz und die Unterstützung der bäuerlichen Landwirtschaft sind eng miteinander verbunden. Beide Seiten – Natur und Bauern – müssen gewinnen. Landwirte müssen fair bezahlt werden, damit sie sich überhaupt noch um die Natur kümmern können.

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Mein Antrag vom 03.01.2019 auf Unterstützung des Volksbegehrens

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siehe dazu auch:

www.volksbegehren-artenvielfalt.de

beantragte Änderung des Bayerischen Naturschutzgesetzes

FAQ Artenvielfalt

FAQ Volksbegehren

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Nachtrag vom 31.01.2019

Der Antrag auf bürgerfreundlichere Öffnungszeiten wurde vom Haupt- und Finanzausschuss in der Sitzung vom 24.01.2019 leider abgelehnt. Hauptgegenargument waren die zusätzlichen Kosten, die durch zusätzliche Öffnungszeiten entstehen würden. Grundsätzliche Zweifel der Verwaltung, ob zusätzliche Eintragungszeiten angenommen würden, führten immerhin dazu, dass Eintragungen  an den gesetzlich vorgegebenen Zusatzzeiten (Donnerstag 7.2. bis 20 Uhr und Samstag 9.2. von 10 – 12 Uhr) statistisch erfasst werden sollen.

 

Die Eintragungszeiten in Donauwörth ( Neue Kanzlei, Zimmer NK 02 Kapellstr. 6)
Montag – Freitag                      8:00 bis 12:00 Uhr,
Montag – Mittwoch                13:00 bis 16:00 Uhr
Donnerstag 07.02.19             18:00 bis 20:00 Uhr
Freitag                                      8:00 bis 12:30 Uhr
Samstag 09.02.19                  10:00 bis 12:00 Uhr

Eintragungszeiten aller Kommunen im Landkreis Donau-Ries

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Nachtrag vom 15.02.2019

Mehr als 1,7 Millionen BürgerInnen haben in Bayern für das Volksbegehren Artenvielfalt unterschrieben. Das entspricht 18,4 Prozent aller Wahlberechtigten. Damit ist das Volksbegehren “Artenvielfalt” das bisher erfolgreichste Volksbegehren in Bayern.

Ergebnisse im Landkreis Donau-Ries
Ergebnisse im Bezirk Schwaben

Kommentar von Werner Eckert vom SWR zum Volksbegehren am 12.02.2019

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Nachtrag vom 08.06.2019

Insgesamt waren in Donauwörth für das Volksbegehren „Rettet die Bienen“ 13.954 Bürger eintragungsberechtigt. Während des Eintragungszeitraums trugen sich 2.629 Personen in die aufliegenden Listen ein, was 18,84 % entspricht.
Das Eintragungsverhalten zu den gesetzlich geforderten Öffnungszeiten war wie folgt:
 

Tag                 Datum            Zeit                 Eintragungen            Prozent
Donnerstag   31.01.2019      8-18 Uhr         301                             11,45 %
Freitag            01.02.2019      8-12 Uhr         171                               6,50 %
Montag           04.02.2019      8-16 Uhr         244                               9,28 %
Dienstag         05.02.2019      8-16 Uhr         181                               6,88 %
Mittwoch        06.02.2019      8-16 Uhr         208                               7,91 %
Donnerstag    07.02.2019      8-20 Uhr         410                             15,60 %
Freitag            08.02.2019      8-12 Uhr         179                               6,81 %
Samstag         09.02.2019      10-12 Uhr       288                             10,95 %
Montag           11.02.2019      8-16 Uhr         211                               8,03 %
Dienstag         12.02.2019      8-16 Uhr         319                             12,13 %
Mittwoch        13.02.2019      8-16 Uhr         117                               4,45 %
                                                                          2.629                            100 %

Eintragungen während der Sonderöffnungszeiten:
Tag                 Datum            Zeit                 Eintragungen            Prozent
Donnerstag    07.02.2019      18-20 Uhr       115                               4,37 %
Samstag          09.02.2019      10-12 Uhr       288                             10,95 %

Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses vom 11.03.2019:
Anlässlich von Volksbegehren wird neben den gesetzlich vorgegebenen Eintragungszeiten gemäß § 79 Abs. 2 LWO ein weiterer Samstag für 2 Stunden als zusätzliche Eintragungszeit festgelegt.