26.09.2019

Am 21.06.2012 beschloss der Verwaltungs- und Wirtschaftsausschuss der Stadt Donauwörth der „Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundlicher Kommunen in Bayern e.V. (AGFK)“ beizutreten. Die AGFK ist ein freiwilliger Zusammenschluss von Städten, Gemeinden und Kreisen, der sich zum Ziel gesetzt hat, den nicht motorisierten Verkehr als moderne, zukunftsfähige und umweltfreundliche Form der Mobilität zu fördern.
2015 war es dann soweit, dass die Stadt Donauwörth tatsächlich  in die AGFK aufgenommen wurde. Allerdings erst einmal für 4 Jahre zur Probe.

Am 01.10.2019 findet daher nun die entscheidende Befahrung des AGFK in Donauwörth statt. Bei diesem Termin soll geprüft werden, ob Donauwörth weiter in der AGFK bleiben darf oder aufgrund von gravierenden Mängeln aus der AGFK ausscheiden muss.

Eine Voraussetzung zum weiteren Verbleib im AGFK ist u.a. ein Beschluss über den Modal Split zum Radverkehr. Der Modal Split stellt die Zusammensetzung des Verkehrs dar, also die Anteile der verschiedenen Verkehrsmittel am Gesamtverkehrsaufkommen (motorisierter Individualverkehr, Radverkehr, Fußgänger, ÖPNV).

Aus diesem Grund hat ein von der Stadt beauftragtes Büro eine Abschätzung des Modal Splits für Donauwörth vorgenommen und folgenden Modal Split ermittelt:

Verkehrsmittel Gesamt Donauwörth
Zu Fuß 20 % 19 %
Fahrrad 11 % 9 %
MIV (Mitfahrer) 14 % 15 %
MIV (Fahrer) 45 % 51 %
ÖPNV 10% 6 %

Der Anteil der Fahrradverkehrs am Modal Split beträgt demnach neun Prozent und liegt somit unter dem bayerischen Durchschnitt (gleiches gilt für den Anteil der Fußgänger und des ÖPNV).

In der Sitzungsvorlage schlug die Verwaltung daher vor, dass der Radverkehrsanteil am Modal Split der Stadt Donauwörth von neun Prozent auf 13 Prozent, und damit zwei Prozent über dem Durchschnittswert in Bayern, erhöht werden solle.

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Diese Zielsetzung von 13 % Radverkehrsanteil ist genau betrachtet nicht gerade ambitioniert. Auch gibt es in dem Beschlussvorschlag der Verwaltung keinerlei Angabe dazu, wie und in welchem Zeitraum dieses Ziel erreicht werden soll oder über die Höhe der zur Verfügung zu stellenden Finanzmittel.
Bezüglich der Höhe des anzustrebenden Radverkehrsanteil am Modal-Split sollte man sich zumindest am Nationalen Radverkehrsplan 2020  orientieren. In diesem sind quantitative Ziele festgeschrieben. Demnach soll der Modal-Split Radverkehrsanteil insgesamt von 10 % im Jahr 2008 auf 15 % im Jahr 2020 ansteigen. Dazu soll der Radverkehrsanteil im ländlichen Raum von 8 % auf 13 % und innerhalb von städtischen Kommunen von 11 % auf 16 % steigen. Angesichts von Vergleichszahlen für die Niederlande und für Dänemark, wo bereits im Jahr 2015 ein Radverkehrsanteil von 31 % beziehungsweise 19 % erreicht wurde, erschien dem deutschen Verkehrsministerium dieses Ziel für das Jahr 2020 erreichbar (Wikipedia).

 

Ich stellte daher am 23.09.2019 noch vor der beschließenden Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses folgenden Antrag bezüglich Modal-Split Radverkehrsanteil:

“(…)

  • Der Radverkehrsanteil am Modal-Split soll auf mindestens 16% erhöht werden.
  • Die Zielsetzung soll innerhalb von 10 Jahren erreicht werden, spätestens nach 3 Jahren ist eine Zwischenbilanz zu ziehen.
  • Für die Erreichung dieses Ziels sollen in den kommenden Jahren die Ausgaben für die Förderung des Radverkehrs mindestens auf den dementsprechenden Anteil (also mindestens 16%) von den verkehrsbezogenen Ausgaben erhöht werden.

Ich bitte um baldige Beratung, Beschlussfassung und Berücksichtigung in den
kommenden Haushalten.”

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Nachtrag vom 20.11.2019:

In der Sitzungs des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses (BPU) wurde am 23.09.2019 lt. Sitzungsprotokoll folgender Beschluß mit 9:4 Stimmen gefasst:

“Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss empfiehlt dem Stadtrat der Stadt Donauwörth zu beschließen, den Radverkehrsanteil am Modal Split von derzeit neun Prozent auf 16 Prozent bis 2030 mit Überprüfung alle drei Jahre zu erhöhen.
Die dazugehörigen Mittel um den Anteil zu erreichen, sollen in den kommenden Haushaltsberatungen festgelegt werden.”