Nach dem Ende des 1. Weltkrieges erfolgte im Lauf der Novemberrevolution in Bayern die Ausrufung des Freistaates Bayern. Fast überall in Deutschland waren Ende 1918 neben dem bayerischen König auch alle weiteren Monarchen und herrschenden Fürsten der deutschen Teilstaaten, einschließlich des deutschen Kaisers Wilhelm II., gestürzt worden.
Wie fast überall in Deutschland bildeten sich auch in Bayern revolutionäre Arbeiter- und Soldatenräte.

 

Nachstehend ein kurzer Abriss der Ereignisse in Donauwörth (mit geschichtlichem Kontext)

7. November 1918
München: Kurt Eisner ruft den Freistaat Bayern aus.

13. November 1918
Schloss Anif bei Salzburg: König Ludwig III. tritt von den Regierungsgeschäften zurück und entbindet alle Offiziere und Beamte von ihrem Treueid.

14. November 1918
In Donauwörth findet im Gesellenhaus eine Versammlung statt, auf der in direkter Wahl aus den Reihen der Anwesenden ein Arbeiterrat gebildet wurde. Es waren dies:
– Schmidt Albert, Postsekretär
– Betscher Hans, Ortskrankenkasse Sekretär
– Müller Phillip, Buchbinder
– Berchtenbreiter Josef, Heizer
– Eschenlohr Anton, Maschinenmeister
– Häusler Hans, Terazzogeschäft
– Hofmann Hans, Stenotypeur
– Kleinle Max, Stationsgehilfe
– Zinoni Josef, Spenglermeister

Die Wahl des (ersten) Donauwörther Arbeiterrates fand im Gesellenhaus statt.

Bildausschnitte aus den Ansichtskarten 195 und 564

Der Stadtmagistrat wurde über die Wahl entsprechend informiert, um die “Verfügungstellung eines Büros im Rathaus” wurde gebeten.

15. November 1918
Donauwörth: Der Bitte des Arbeiterrates nach einem Büro im Rathaus wird laut  Sitzungsprotokoll des Stadtmagistrat vom 15.11.1918 nicht entsprochen, “mangels verfügbarer Räume”. Laut Protokoll wurde auch über die Gründung eines Bauernrates berichtet. Bürgermeister Dr. Samer protestierte “energisch gegen Ausfälle, die in der Arbeiterratssitzung (…) gegen seine Person ergangen sein sollen” und der “Magistrat verwahrt sich gegen jede Einmischung in seine Amtsführung”.

18. November 1918
Donauwörth: Eingang des Schreibens des Bayerischen Städteverbandes vom 15.11.1919 in dem u.a. ausgeführt wird, dass den Arbeiter- und Soldatenräten “im allgemeinen das Recht nicht zustehe, Vollzugsbeschlüsse zu fassen. (…) Man solle aber (…) deren Anregungen, soweit tunlich, beachten (…).”

19. November 1918
Eine Information des Staatsministeriums des Innern: “Den Arbeiter- und Soldatenräten obliegt im wesentlichen die Aufrechterhaltung der Ruhe und Ordnung im Benehmen mit den Gemeindeverwaltungen (Stadtmagistraten). Irgendeine behördliche Eigenschaft kommt ihnen nicht zu.”

18. und 20. November 1919
Donauwörth: Einige Anregungen des hiesigen Arbeiterrates aus den Sitzungen vom 18.11. und 20.11.1918 an den Stadtmagistrat zur Weiterbehandlung:

  • Gegen Missstände in den Fettverteilungen an die Einwohnerschaft empfiehlt der Arbeiterrat
    – dass dem Schleichhandel mit den schroffsten Mitteln Einhalt getan wird und
    – die ” überzahlreichen ärztlichen Atteste für Fettzulagen” beschränkt werden.
    –  Kundenlisten sollen “nachgeprüft werden in wieweit und in wie vielen Fällen Schwerstarbeiter mit Fettzulagen in Frage kommen”.
  • Zu einer Anfrage, ob heimkehrende Soldaten mit Flaggenschmuck empfangen werden sollen, wie es sonst  bei Siegesfeiern üblich war, hieß es:
    „Wenn die Beflaggung in bayerischer Nationalfarbe und in Stadtfarbe vollzogen wird, hat der Arbeiterrat gegen diese Anfrage keine Bedenken. Diese Anfrage soll den verehrlichsten Stadtmagistrat zu Würdigung und Annahme unterbreitet werden.“
  • Gleichbehandlung der in Donauwörth einquartierten Offiziere und Mannschaften bei der Verpflegung.
  • Stadtmagistrat soll auf „eine pünktliche Einhaltung des Ladenschlusses um sieben Uhr abends hinzuweisen“.
  • „Auf (…) Reinlichkeit bei den Metzgereibetrieben ist besonderes Augenmerk zu richten.“
  • In der „Milchfrage“ soll der Stadtmagistrat „eine gerechte Regelung derselben ohne jedwede Auswüchse zur Durchführung zu bringen suchen“.

23. November 1918
Donauwörth: Im Sitzungsprotokoll des Stadtmagistrats heißt es bezüglich der Anregungen des Arbeiterrates: “Magistrat hat von vorstehender Zuschrift des Arbeiterrates Kenntnis genommen und wird wie auch bisher schon berechtigten Wünschen und Anregungen sei es von welcher Seite sie kommen entgegen kommen, soweit sie auf ….. Unterlagen beruhen.”

23. November 1918
München: Hinweise des Ministeriums für militärische Angelegenheiten an das Staatsministerium des Innern zur Organisation von Sicherheitswehren gegen Plünderer

25. November 1918
Donauwörth: Es erscheint ein Aufruf des Arbeiterrates im Donauwörther Anzeiger zur Aufklärung und gegen Befürchtungen und Vorbehalte gegenüber dem Arbeiterrat. Der Arbeiterrat beschreibt u.a. darin seine Ziele, wie
Vorgehen gegen
     – Bevorzugung von Einzelpersonen oder Gesellschaftskreisen
     – geschäftliche Auswüchse jeder Art, wie Warenwucher, Schleichhandel, Zurückhaltung von Lebensmitteln
     – Übergriffe von Verwaltungsbehörden
Um Mithilfe wird gebeten.

27. November 1918
Donauwörth: Aufruf des Arbeiter- und Soldatenrates an die Bevölkerung Lebensmittel für die heimkehrenden Soldaten zu spenden.
  
                                                                                       Café Engel um 1920

28. November 1918
München: Im Bayerischen Staatsanzeiger werden die Vorläufigen Richtlinien für Arbeiter- und Bauernräte veröffentlicht. Darin heißt es u.a.
“(:::) Die Arbeiterräte bilden mit den Soldaten- und Bauernräten bis zur endgültigen Regelung durch die Nationalversammlung die revolutionäre Grundlage des neuen Regierungssystems. Sie haben durch ihre Tätigkeit (…) dahin zu wirken, daß der neue demokratische und sozialistische Geist in Staat und Gesellschaft so fest und tief Wurzel fasst, daß die kommenden Wahlen die provisorische Ordnung der Dinge bestätigen und befestigen werden.(…) Den Arbeiter- und Soldatenräten sowie den Vollzugsausschüssen steht keine Vollzugsgewalt zu. Sie vermeiden jeden Eingriff in die staatliche oder gemeindliche Verwaltungstätigkeit. (…)”

17. Dezember 1918
München: Die Bestimmungen über Organisation und Befugnisse der Arbeiterräte treten in Kraft und ersetzen die Vorläufigen Richtlinien.
“(…) Die Arbeiterräte bestehen aus Lohnarbeitern, Angestellten, Kleingewerbetreibenden und Angehörigen geistiger Berufe (…)”

4. Januar 1919
Staatsgrundgesetz der Republik Bayern
Erstmals gibt es für alle ” … Staatsbürger ohne Unterschied der Geburt, des Geschlechtes, des Glaubens und des Berufes …”  in voller Gleichberechtigung das aktive (ab 21) und passive (über 25) Wahlrecht.

12. Januar 1919
In München wird der Bayerische Landtag gewählt. Erstmals existiert damit eine demokratisch gewählte Volksvertretung in Bayern. Er soll eine neue Verfassung erarbeiten.

11. Februar 1919
Donauwörth: Ab 11 Uhr Besprechung der Bauernräte im Gasthof “Goldener Hirsch”.

21. Februar 1919
München: Am Tag der konstituierenden Sitzung des Landtags wird Kurt Eisner ermordet. Daraufhin bildet sich als eine Art Zwischenregierung der 12-köpfige Zentralrat der Republik Bayern.

24. Februar 1919
Donauwörth: Neu- und Ergänzungswahl des Donauwörther Arbeiterrates im Kaffeehaus-Saal (Sonnenstraße 25).
  
                                                                                                            Kaffeehaus (Sonnenstraße 25)

Aufgrund der im Dezember in Kraft getretenen Bestimmungen wird der Arbeiterrat von 9 auf 12 Mitglieder erweitert (>5000 Einwohner).

gewählt wurden (kursiv = wiedergewählt):
– Dinger Ludwig, Kaufmann
– Duffner Joseph
– Eschenlohr Anton, Maschinenmeister
– Finkl Anton
– Gerum Karl
– Häusler Johann, Terrazzogeschäft
– Hitzler Joseph, Korbmacher
– Hofmann Hans, Stenotypeur
– Schedel Joseph
– Schmidt Albert, Postsekretär
– Schuster Anton
– Straulino Joseph, Spenglermeister und Installateur


Ludwig Dinger (1859-1952), um 1949

27. Februar 1919
München: Zum Schutz des Rätekongresses wird der “Belagerungszustand” verfügt. Versammlungen und Ansammlungen jeder Art sind verboten, eine Ausgangssperre ab 19 Uhr wird verhängt.

10. März 1919
Donauwörth: Beschluss des Stadtmagistrates
– ein Vertreter des Arbeiterrates darf an den Sitzungen des Stadtmagistrates “mit beratender Stimme” teilnehmen. 

17. März 1919
München: Johannes Hoffmann wird vom Landtag einstimmig zum ersten demokratisch legitimierten Ministerpräsidenten Bayerns gewählt.
(siehe dazu auch die SZ vom 17.03.2019: Bayerns Ministerpräsident, hilflos im Amt)

Mit dem zweiten vorläufigen Staatsgrundgesetz des Freistaats Bayern vom 17. März 1919 wird eine neue, demokratischen und rechtsstaatlichen Prinzipien entsprechende Übergangsverfassung in Kraft gesetzt.

17. März 1919
Donauwörth: Der Arbeiterrat Donauwörth verteilt beschlagnahmte Lebensmittel an Bedürftige.

18. März 1919
Donauwörth: Auf Antrag des Arbeiterrates dürfen an den Sitzungen des Stadtmagistrates drei Vertreter des Arbeiterrates beratend teilnehmen.

3. April 1919
Donauwörth: Der Arbeiterrat weist in einer Bekanntmachung auf die “gesetzliche achtstündige Arbeitszeit” hin.

7. April 1919
München: Der revolutionäre Zentralrat ruft die Räterepublik aus. Es wurden Telegramme an alle Staats- und Gemeindebehörden versandt und auf diese Weise die gesamte öffentliche Verwaltung von der Machtübernahme der Räte informiert. Die Nachricht enthielt außerdem die Anweisung, die Räterepublik um 12 Uhr Mittag vor Ort auszurufen und dabei eine Stunde lang alle Glocken zu läuten. Außerdem wurde u.a. der 7. April als Symbol der Staatsgründung zum Nationalfeiertag erklärt.

7. April 1919
Nach Eintreffen des Telegramms ruft Bezirksamtmann Höhnbleicher den Vorstand des Magistrats, den Vorsitzenden des Arbeiterrates Schmidt und den Vorsitzenden des Bauernrates Kornmann zusammen. Schmidt und Kornmann legen sich zu diesem Zeitpunkt noch nicht fest, sondern besprechen sich erst mit ihren Räten[1]. Erst am Nachmittag akzeptiert der Arbeiterrat in Donauwörth die Auflagen des Zentralrates, kritisiert  allerdings “(…) unter Berücksichtigung der gegenwärtigen Lage sowohl wie der Volksstimmung in der Provinz den Zeitpunkt der Ausrufung der Räterepublik (…)”   als “absolut ungeeignet”.
In Nordschwaben wurde die Münchner Räterepublik außer in Donauwörth lediglich noch in Gundelfingen zeitweilig anerkannt[2].

8. April 1919
Erklärung des Arbeiter- u. Bauern-Rats Donauwörth: “(…) Den Weisungen der neuen Regierung entsprechend übernimmt vom heutigen Tage ab der Arbeiter- und Bauernrat Donauwörth die örtliche Gewalt … , sowie die Kontrolle für die geordnete Weiterführung des Staatsapparates innerhalb seines Wirksamkeitsbereichs (…)”
Die städtischen Kollegien, kraft Beschluss des Zentralrates im München nun nicht mehr Herren der Verwaltung, unterstützen weiter (einstimmig) das Kabinett Hoffmann und beschließen bis zu einer möglichen gewaltsamen Absetzung durch den Arbeiterrat weiterzuarbeiten. Eine gewaltsame Absetzung wurde durch den Donauwörther Arbeiterrat allerdings offenbar nie in Erwägung gezogen. In Verhandlungen zwischen Arbeiterrat und Kollegien werden die Rahmenbedingungen der Kontrolle durch den Arbeiterrat festgelegt.[3]

9. April 1919
Donauwörther Arbeiterrat: Bekanntmachung zweier telegraphischer Anordnungen des Generalkommandos des Korpsrats. Darin heißt es u.a.:  “(…) Zusammenrottungen und Demonstrationen sind strengstens verboten; wer tätlich gegen die Vertreter der Räterepublik vorgeht, wer plündert, raubt oder stiehlt, wird erschossen (…)” und “(…) Der im Korpsbezirk 1. bayer. Armee-Kops verhängte Belagerungszustand und das Standrecht werden nur im Interesse der Sicherheit des Proletariats bis auf weiteres aufrecht erhalten (…)”.
Lt. Seligmann bringt diese Bekanntmachung einige Unruhe unter der örtlichen Bevölkerung mit sich. „In privaten Gesprächen malt man sich aus, aus Rache Mitglieder des ABR auf ihren abendlichen Patrouilliengängen zu überfallen und in die Wörnitz zu werfen“[4].

Um 15 Uhr findet mit Hilfe von Mundpropaganda und Glockengeläut eine spontane Volksversammlung von ca. 600 bis 700 Donauwörthern auf dem Turnplatz statt. U.a. ruft der Bürgermeister zur Unterstützung der Volksrepublik mit der Regierung Hoffmann auf.

Donauwörther Arbeiterrat und Donauwörther Bauernrat treten zurück:
“(…) Der Arbeiterrat Donauwörth ist von seiner Funktion zurückgetreten. Er hat es getan in der nunmehrigen klaren Erkenntnis, daß der Weg, den die derzeitigen Münchener Machthaber gehen, nicht der des Heiles sein kann (…)”.

9. April 1919
In Donauwörth werden bei verschiedenen Mitgliedern des Arbeiterrates, u.a. auch beim Vorsitzenden Albert Schmidt polizeiliche Hausdurchsuchungen “nach angeblich angekommener Waffen” durchgeführt.
Für diese Aktion entschuldigte sich wenig später (14.4.) Magistratsrat Weber öffentlich: “(…)  Ich bedaure, daß ich dieser Maßnahme in Stellvertretung des ortsabwesenden Ortsvorstandes meine Zustimmung gab und nicht eine weniger auffällige Form fand, meiner Amtspflicht zu genügen. Es wäre mir peinlich, wenn durch diese Anordnungen die Betroffenen in ihrer persönlichen Ehre Einbuße erlitten, umso mehr, als sie mir versicherten, daß sie zwar beabsichtigten, Waffen kommen zu lassen, diese aber nur zu ihrem persönlichen Schutze, niemals gegen ihre Mitbürger hätten gebrauchen wollen (…)”.

10. April 1919
Versammlung des sozialdemokratischen Vereins, bei der der ehemalige Vorsitzende des Arbeiterrates Albert Schmidt die Gründe für den Rücktritt erläutert.

13. April 1919
München: Der sogenannte Palmsonntagsputsch war der Versuch der Republikanischen Schutztruppe, die am 7. April 1919 ausgerufene Münchner Räterepublik zu stürzen und die nach Bamberg geflohene Regierung des Ministerpräsidenten Johannes Hoffmann wiederherzustellen.
Der Putsch geriet jedoch erst einmal ins Stocken. Anstatt des Sturzes der Räteherrschaft bewirkte die Militäraktion die Ablösung der ersten Räterepublik durch die zweite, nun kommunistische Räterepublik und somit eine Radikalisierung des Räteregimes in München.

14. April 1919
Aufruf in Donauwörth von Major Probstmayr zur Bildung eines Freikorps. Lt. www.axishistory.com wurde das Detachement Probstmayr am 05.04.1919 in Donauwörth gegründet und war Teil der Reichswehr-Brigade 23.
                             
Anzeige vom 14.04.1919 im Donauwörther Anzeiger

In den folgenden bürgerkriegsähnlichen Kämpfen wurde die sozialistisch orientierte Räterepublik mit ihren aus der Novemberrevolution hervorgegangenen Rätestrukturen durch eine Koalition von Vertretern eines parlamentarischen politischen Systems, antidemokratisch gesinnten Freikorps und nationalkonservativ geprägten Reichswehrtruppen blutig zerschlagen.

22. April 1919
Beschluss des Donauwörther Stadtmagistrats: “Kosten des Arbeiterrats Donauwörth vom November 1918 bis April 1919 im Betrage von 95 M. und 73 Pfg. wurden vorschußweise übernommen, vorbehaltlich des Rückersatzes durch den Staat.”

8. Mai 1919
Ende der Kämpfe in München. 

Nach der militärischen Niederschlagung der Rätebewegung durch die Freikorps entstanden nach Verabschiedung der Weimarer Verfassung parlamentarische Staatsstrukturen als Grundlage der etwa 13 Jahre dauernden Weimarer Republik in Deutschland.
Bayern wandelt sich von einer Hochburg “der Roten” innerhalb weniger Monate zur ultra-konservativen und nationalistischen „Ordnungszelle“ im Deutschland der Weimarer Republik.

7. August 1919
Verordnung des Staatsministeriums des Innern bezüglich der Teilnahme der Arbeiterräte an den Sitzungen der Stadt- und Gemeinderäte, Bezirks- und Kreistage. Demnach “(…) besteht kein allgemeines Recht der Arbeiterräte mehr, an den Sitzungen dieser Körperschaften teilzunehmen. Den Körperschaften steht es jedoch frei, den Arbeiterräten Zutritt zu ihren Sitzungen zu gewähren (…)”

 

 


[1] Seligmann, S. 279
[2] Seligmann, Abb. 70
[3] Seligmann, S. 280
[4] Seligmann, S. 603

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Quellen:

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Mein Dank bei der Recherche im Donauwörther Stadtarchiv im Februar/März/April 2019 geht insbesondere an Herrn Dr. Ottmar Seuffert, der mich immer mit Rat und Tat unterstützte.

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