Am 11.02.1918 erschien im Donauwörther Anzeigenblatt nachstehender Beitrag:

 

 

Gefängnis für Beschädigung von Weiden und Abreißen von Weidenkätzchen!

Die für die Bienenzucht unersetzlichen Weidenkätzchen, die zu Beginn des Frühjahres den Bienen fast die einzige Nahrung geben, werden noch immer von gedankenlosen Menschen abgerissen, obwohl solches Gebahren schon durch das Forst- und Feldstrafgesetz mit empfindlicher Geld- oder Haftstrafe bedroht ist. Neuerdings sind außerdem die Weiden mit Stock und Rinde zur Sicherstellung von Kriegsbedarf beschlagnahmt, und wer sich an die Beschlagnahmeverfügung nicht hält, auch wer unbefugt Weiden beschädigt, verwendet, verkauft oder kauft, hat jetzt sogar Gefängnisstrafe zu gewärtigen. Es werden daher alle Spaziergänger, ob alt oder jung, eindringlich davor gewarnt, die Weiden zu beschädigen und Kätzchen zu pflücken. Die Beschlagnahmeverfügung geht aber auch an die Blumengeschäftsinhaber und Händler an, und auch die Besitzer von Grundstücken, auf denen Weiden stehen, sind daran gehalten. Die Aufsichtsbeamten sind angewiesen, auf Durchführung der Vorschriften scharf zu achten. Besonders für Donauwörth wäre noch darauf aufmerksam zu machen, daß die an manchen Stellen massenhaft blühenden Schneeglöckchen ebenso wie die Weidenkätzchen den hungerigen Bienchen als erste Nahrung dienen und deshalb von der unsinnigen Sammelwut verschont werden sollten. Die gepflückten Schneeglöckchen halten sich im Zimmer ja doch nur sehr kurze Zeit und von manchen Leuten werden sie nur abgerissen, um noch auf dem Heimwege wieder weggeworfen zu werden.

 

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Quelle:

  • Stadtarchiv Donauwörth: Magazin III, Zeitungsbestand 1918