nachstehender Betrag erschien 1930 in:
Der Heimatfreund, Nr. 14;
zwanglos erscheinende Blätter / hrsg. in Verbindung mit dem Historischen Verein für Donauwörth und Umgebung
“Der Heimatfreund” erschien von 1924 bis 1939; bis 1931 als Beilage zum Donauwörther Anzeigeblatt, dann als Beilage zur  Donauwörther National-Zeitung 

 

Das Krankenhaus der Stadt Donauwörth und seine Beziehungen zur Pfarrei Berg.

Von K. Schabel, Pfarrer, Berg.

 

Die Behausungen der oberen Vorstadt von Donauwörth waren wie auch jene der Rieder-Vorstadt von jeher ein Bestandteil des Pfarrsprengels Berg. Zu diesem gehörte auch das ehemalige Kapuzinerkloster beim Nördlinger Tor. Dieses Kloster wurde im Jahre 1630 erbaut und bestand bis zum Jahre 1802, wo es dr sogenannten Säkularisation zum Opfer fiel. Die Kurbayerische Regierung verkaufte 1802 das Klostergebäude an einen Maurermeister von Donauwörth um 4100 Gulden. Da die Stadt Donauwörth das Bedürfnis nach einem Kranken- und Armenhaus für Dienstboten und Arbeiter hatte, kaufte die Stadt das ehemalige klösterliche Anwesen und baute es zu einem Kranken- und Armenhaus um. Es war im Jahr 1826. Der untere Stock wurde als Krankenhaus und der obere als Armenhaus verwendet. Am 25. August 1826 wurde es feierlich seinem Zweck übergeben.

Wie vordem das Kapuzinerkloster zum Pfarrsprengel Berg gehörte, so beanspruchte der Pfarrer von Berg die Seelsorge und alle pfarrlichen Rechte auf dieses Kranken- und Armenhaus. Doch auch der damalige Stadtpfarrer Brugger von Donauwörth beanspruchte diese Rechte. Er weihte dieses Haus feierlich ein und erlaubte sich auch sonstige Eingriffe in die pfarrlichen Rechte für dasselbe. Dies lies sich der Pfarrer Eyerel von Berg nicht gefallen und erhob hiegegen zum bischöflichen Ordinariat Augsburg Einspruch, welches dahin entschied, daß der Pfarrer von Berg allein zur Einweihung dieses Hauses berechtigt gewesen wäre, und daß diesem allein für alle Zukunft das Krankenhaus in seelsorgerlicher Beziehung unterstehe, daß hiegegen der Stadtpfarrer von Donauwörth sich aller kirchlichen Funktionen am Krankenhaus zu enthalten habe. Im Jahre 1851 wurde im Krankenhaus auch eine Hauskapelle eingerichtet und dem Pfarrer von Berg die Erlaubnis gegeben, in dieser Kapelle die heilige Messe zu lesen und das Allerheiligste dort aufzubewahren.

Auch späterhin wurden immer wieder Versuche gemacht, das Krankenhaus aus der Pfarrei Berg in die Stadtpfarrei Donauwörth umzupfarren. Im Jahre 1868 stellte der Stadtmagistrat Donauwörth an das bischöfliche Ordinariat Augsburg den Antrag, es möchten die Ausübung der Seelsorge und die sonstigen pfarrlichen Rechte an den Stadtpfarrer von Donauwörth übertragen werden. Nach längeren Verhandlungen willigte auch der damalige Pfarrer Dignus von Berg in diese Umpfarrung ein. Unterm 29. Januar 1869 verfügte das Ordinariat Augsburg die Umpfarrung des Krankenhauses wie auch des Kapuzinermetzgerhauses „mit Uebertragung der zukommenden Parochialrechte“ an die Stadtpfarrei Donauwörth.

Mit der Zeit wurde nun das bisherige Krankenhaus zu klein und war auch nicht mehr zweckentsprechend. Deshalb ging die Stadt mit dem Plane um, ein neues Krankenhaus unter Lostrennung des Armenhauses zu erbauen. Zunächst kaufte die Stadt für diesen geplanten Bau ein Areal im sogenannten Schneegarten (bei Mariä-Schnee). Dieses Areal lag aber wieder im Pfarrsprengel von Berg. Um sich nun schon zum Voraus die pfarrlichen Rechte für das geplante Krankenhaus zu sichern, stellte das Stadtmagistrat Donauwörth an das Pfarramt Berg den Antrag auf Auspfarrung dieses Grundstückes von der Pfarrei Berg in die Stadtpfarrei Donauwörth, damit natürlich auch des darauf geplanten Krankenhauses. Es geschah dies in einem Schreiben des Stadtrates Donauwörth vom 6. August 1902. Jedoch das Pfarramt Berg (Pfarrer Florian Wengenmayr) versagte die Zustimmung unter ausführlicher, sehr entschieden gehaltener Begründung, mit Schreiben vom 19. August 1902. So unterblieb die Umpfarrung und das neue Krankenhaus kam wieder zur Pfarrei Berg, wie es früher der Fall gewesen. Die Seelsorge und alle pfarrliche Rechte in demselben kamen wieder dem Pfarrer von Berg zu. So blieb es bis zum Jahr 1922; in diesem Jahre griff der Stadtrat Donauwörth die ganze Angelegenheit wieder auf. Diesmal mit mehr Erfolg als vor 20 Jahren. Am 16. Oktober faßte der Stadtrat Donauwörth den Beschluß, die diesbezüglichen Verhandlungen mit dem Pfarramt Berg wieder aufzunehmen. Nach längeren Verhandlungen zwischen Pfarramt Berg (Pfarrer Mayer) und dem Stadtpfarramt Donauwörth (Stadtpfarrer Beutelrock) gab das Pfarramt Berg das städtische Krankenhaus aus dem Pfarrverband Berg frei, so daß dasselbe nunmehr in seelsorgerlicher und pfarrlicher Beziehung zur Stadtpfarrei Donauwörth gehört (26. September 1923.)

Diese Umpfarrung ging umso leichter, als das neue Kirchenrecht bei Umpfarrungen sehr entgegenkommend ist, indem es nicht mehr so sehr dem Entgang von kirchlichen Gebühren berücksichtigt als vielmehr die seelsorgerlichen Interessen. Der Umpfarrung kam auch der Umstand zu gut, daß der Ramhof, der bisher zur Stadtpfarrei Donauwörth gehörte, nunmehr in die Pfarrei Berg eingepfarrt wurde, also diese gleichsam eine kleine Entschädigung erhielt. Wäre die Umpfarrung nicht im Jahre 1923 geschehen, so hätte es im Jahre 1930 kommen müssen, nachdem das Krankenhaus durch einen Anbau bedeutend vergrößert worden ist. Bei der großen Belegschaft, die im vergrößerten Krankenhaus sicherlich zutreffen wird, genügt auch eine einzige Seelsorgkraft nicht mehr, sondern es muß mit Sicherheit darauf gerechnet werden können, daß jederzeit, bei Tag und Nacht, seelsorgerliche Hilfe bereit ist. Dies ist aber bei der Stadtpfarrei Donauwörth der Fall, wo mehrere Hilfsgeistliche zur Verfügung sind, was bei der Pfarrei Berg nicht zutrifft.