05.05.2017

Vorgeschichte

Die Alfred-Delp-Kaserne wurde im Zuge der Aufstellung des Heeres der Bundeswehr Ende der 1950er Jahre erbaut und1959 bezogen. Ende 2011 wurde bekannt, dass im Rahmen der Bundeswehrreform die Garnison in Donauwörth im Laufe des Jahres 2013 aufgelöst werden wird. Anfang 2013 wurde dann auch tatsächlich die militärische Nutzung der rund 30 ha großen Alfred-Delp-Kaserne beendet.

Folgerichtig hat sich der Donauwörther Stadtrat Gedanken zur Folgenutzung gemacht und noch 2012 beschlossen mit diesem Gelände im Jahr 2013 an dem Wettbewerb EUROPAN12 teilzunehmen (siehe dazu den Beitrag “EUROPAN12 – Wettbewerb zur Umnutzung der Alfred-Delp-Kaserne (2013)”).

Kurz darauf veränderten sich dann allerdings die diesem Wettbewerb zugrundeliegenden Bedingungen. In Folge der sich verstärkenden Flüchtlingsstöme (v.a. Syrien) begann ab 2014 die teilweise Nutzung des Geländes für die Unterbringung von Flüchtlingen. Ab Ende September 2014 nutzte der Freistaat Bayern eines der Gebäude auf dem Areal als vorübergehende Notunterkunft für Asylbewerber, gedacht war zu diesem Zeitpunkt an bis zu 130 Plätze. Ab August 2015 wurde dann eine ca. 8 ha große Teilfläche im Westen der Konversionsfläche (vorerst) befristet bis Ende 2019 als Erstaufnahmeeinrichtung für Asylbewerber und Flüchtlinge genutzt. Der Erwerb dieser  Fläche ist für die Stadt Donauwörth daher bis auf Weiteres nicht möglich. Die verbliebene Teilfläche konnte von der Stadt Donauwörth Ende 2016 erworben werden.

 

Auslobung des Realisierungswettbewerbes 2017

Auf Grund der erst ab (frühestens) 2020 Verfügbarkeit der westlichen Teilfläche haben sich die Rahmenbedingungen gegenüber dem EUROPAN12 – Wettbewerb wesentlich geändert, so dass ein neuerlicher Wettbewerb von der Regierung von Schwaben gefordert und der Stadt Donauwörth beschlossen wurde.

Im Vorfeld dieses neuerlichen Wettbewerbes wurde am 26.11.2016 das Bürgersymposium “Wie wohnen in Donauwörth?” abgehalten, dessen Ergebnisse in die Auslobung des Realisierungswettbewerbes mit einfließen sollte. 
Dazu auch:
Donauwörther Zeitung vom 19.11.2016: Die Kaserne gehört der Stadt
Donau-Ries-Aktuell vom 1.12.2016: Diskussion um die Bebauung des Kasernenareals

Beschlossen wurde der Realisierungswettbewerb “Wohnen in Donauwörth / Das neue Alfred-Delp-Quartier” dann in der Stadtratssitzung vom 6.4.2017. Leider haben die vom Stadtrat festgesetzten Vorgaben gravierende Schwächen. Teilweise schränken diese die Wettbewerbsteilnehmer in ihren Planungsmöglichkeiten zu weit ein, teilweise sind sie  nach meinem Verständnis schlichtweg kontraproduktiv und verhindern möglicherweise eine noch bessere Entwicklung:

Beispiel 1:
” …  kleine Nahversorgungseinheiten (z. B. Metzger, Bäcker etc.) aber auch infrastrukturellen Nutzungen soll im Teil B entstehen. Dabei ist darauf zu achten, dass das Nahversorgungszentrum der Parkstadt (Edeka-Markt in der Andreas-Mayr-Straße) auch zukünftig handlungsfähig bleibt …” und “… deutlich wurde betont, dass der Nahversorgungsstandort in der Parkstadt durch die Nutzungen im neuen Quartier nicht gefährdet werden dürfe …”
Mit dieser Formulierung soll ein möglicher weiterer Supermarkt verhindert werden. Allerdings erachte zumindest ich nach wie vor einen Supermarkt an der Sternschanzenstraße für die weitere Entwicklung der Parkstadt für sinnvoll und erstrebenswert!
Warum aber soll ein weiterer Supermarkt von vornherein ausgeschlossen werden?
Oberbürgermeister Armin Neudert erklärte zu diesem Punkt u.a. öffentlich am 19.11.2016 in einer Arbeitsgruppe des Bürgersymposiums, dass er im Zusammenhang mit den Verhandlungen “EDEKA Andreas-Mayr-Straße” dem Investor gegenüber dahingehend im Wort steht, dass es keinen weiteren Supermarkt in der Parkstadt geben wird.

Beispiel 2:
“… Wohneinheiten für mindestens 1500 Einwohner …”
Diese Mindestanforderung war in einem ersten Entwurf nicht enthalten und ist als Vorgabe meines Erachtes zu hoch gegriffen und damit nicht sinnvoll. Andere Nutzungsmöglichkeiten (wie z.B. nichtstörendes Gewerbe, Sport- und Freizeitanlagen, Natur) werden so schon im Vorfeld  untergeordnet.

Beispiel 3:
“… Auf der südlichsten Schellenberg-Terrasse soll ein circa 80 bis circa 120 Meter breites, grünes, variabel gestaltetes Band entstehen, das die Fortsetzung einer möglichen, zukünftigen Promenade zur Innenstadt darstellt. In diesem südlichen Grünzug müssen einzelne Nutzungen vorgesehen werden, wie z.B. Ärztehäuser, Bauten für alte und pflegebedürftige Menschen, Dienstleistungen etc. …”
Warum müssen in einem als Promenade gedachten Grünzug zwingend Bauten vorgesehen werden?

 

Informationsbroschüre zu
“Städtebaulicher und freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb Wohnen in Donauwörth | Das neue Alfred-Delp-Quartier”

 

Termine:

Bekanntmachung 19. April 2017
Bewerbungsschluss Teilnahmewettbewerb 19. Mai 2017
Auswahl der Wettbewerbsteilnehmer 30. Mai 2017
Versand der Auslobung 12. Juni 2017
Rückfragenkolloquium 05. Juli 2017
Abgabe Pläne 22. September 2017
Abgabe Modell 29. September 2017
Preisgericht 23. November 2017