Der Abbruch der Baudenkmäler Wagenknechthaus (rot – Baujahr 1317) und Café Engel (grün – Baujahr 1638/1642) – am Ende der Straße das Rathaus

16.08.2017

Von Anfang Mai bis August 2017 wurden die Baudenkmäler Reichsstraße 10 (Café Engel) und Reichsstraße 12/12a (Wagenknechthaus) abgebrochen. Die vom Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst (StMWFK) verbindlich vorgegebenen Prüfungsbedingungen für eine Abbrucherlaubnis für Baudenkmäler wurden dabei zumindest im Fall “Wagenknechthaus” nachweislich vorsätzlich seitens der Stadt Donauwörth nicht eingehalten. Im Fall des Baudenkmals Café Engel wurden die genannten Bedingungen ebenfalls nicht eingehalten. Eine Vorsätzlichkeit kann allerdings in diesem Fall (meinerseits) nicht belegt werden.

Und warum das Ganze? Dazu ein Auszug aus der Sitzungsvorlage  der öffentlichen Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses der Stadt Donauwörth vom 14.03.2016:
“(…) Für das Gesamtareal, also für die Hausnummern 10, 12 und 12a steht ein Investor bereit, der ein für dieses in absoluter Innenstadtlage, wenige Schritte vom Rathaus entfernten Gebäudes einen Nutzungsvorschlag macht. Natürlich nur, wenn ein Abbruch möglich ist. (…).”

Vor allem seitens des Denkmalschutzes gab es allerdings sehr starken Widerstand gegen die Vorgehensweise der Stadt Donauwörth, die (mit ihrer Unteren Denkmalschutzbehörde) den Abriss dieser Baudenkmäler entgegen aller Fachmeinungen und Gutachten durchsetzte und dabei nahezu alle grundlegenden Regeln und Rechtsvorschriften des Denkmalschutzes grob mißachtete.

 

Zeitlicher Ablauf des Verfahrens im Fall Wagenknechthaus von Unterschutzstellung bis Abriss
(zum Verfahren Cafè Engel siehe Beitrag Abrissgenehmigung und Denkmalrechtliches im Fall Café Engel)

Am 25.11.2013 erfolgte auf Anregung des Stadtheimatpflegers der Nachtrag in die Denkmalliste. Die Begründung lautete, dass das Gebäude zu den wenigen Bürgerhäusern in der Reichsstraße gehört, die von den Zerstörungen des Zweiten Weltkriegs verschont geblieben sind. Bereits damals wurde das Dachtragwerk als besonders bemerkenswert erwähnt. Mit Schreiben vom 14.01.2014 hat die Stadt den Eintrag befürwortend zur Kenntnis genommen.

Am 15.05.2014 fand ein Ortstermin von Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege (BLfD) und Untere Denkmalschutzbehörde(UDB)/Stadt Donauwörth statt, bei dem von Seiten der Stadt erläutert wurde, dass der Eigentümer des Nachbargebäudes Reichsstraße 10 (Café Engel), zwei Investoren, unter Umständen ein Kaufinteresse hätte. Geplant sei ein Umbau oder Abriss und Neubau der Reichsstraße 12/12a. Von Seiten des BLfD wurde zur Ermittlung der genauen Bauzeit die Durchführung einer dendrochronologischen Untersuchung vorgeschlagen. Auf dieser Basis sollte alles Weitere besprochen werden.

Am 8.10.2015, knapp 1 ½ Jahre später, meldete sich die Stadt beim BLfD, dass „die Käufer hier in Absprache mit der Stadt ein innenstadtangepasstes Projekt realisieren möchten“. Sie wollen nur das Grundstück erwerben. Die Frage der Stadt Donauwörth an das BLfD lautete, ob man durch eine statische Untersuchung klären könnte, wie viel erhaltenswerte Bausubstanz bei einer Sanierung bleiben würde; nach Ermessen des Stadtbaumeisters Kay Wannick nach nur sehr wenig.

Antwort des BLfD am gleichen Tag: Wenn der Zustand wirklich so schlecht sein sollte, müsse man rechtzeitig über Maßnahmen nach Art. 4.3 oder 4.2 DSchG nachdenken. Es wurden Adressen von denkmalerfahrenen Tragwerksplanern weitergeben.

Oktober 2015 Das BLfD fordert die Notsicherung des Gebäudes

November 2015 Verkauf des Gebäudes Reichsstraße 12/12a an Investoren. Der Verkauf erfolgte vorbehaltlich einer Abrissgenehmigung innerhalb einer festgesetzten Frist.

Am 18.11.2015 fand die Erstbegehung durch den begutachtenden Statiker statt, der feststellte, dass die Geschossdecken „zum Teil durch Bauschutt hoch belastet sind und dass in diesen Bereichen eine akute Standsicherheitsgefährdung“ (Nachricht vom 23.11.15) vorliegt. Es wurde von Seiten des Statikers gefordert, die Decken zu entschutten und von Taubenkot zu reinigen, bevor eine eingehende statische Untersuchung erfolgen kann.

Am 03.12.2015 führte das BLfD selbst die seit mehr als 1 ½ Jahren geforderte dendrochronologische Untersuchung durch Herrn Dr. Aumüller durch. Aus dem Bericht vom 7.12.2015: “(…) Die dendrochronologische Beprobung der beiden besseren Proben ergab als Fälldatum jeweils den Winter 1316/17. Da eine Probe einen Kehlbalken und eine das Rähm betraf, ist auch der „Stuhl“ bauzeitlich. Es ist von einem Baudatum 1317 des Hauses auszugehen. Damit dürfte die Dachkonstruktion der älteste bisher bekannte reguläre stehende Stuhl an einem Dachwerk in Bayern sein (…) Die Bauforschung des BLfD ist bereit, eine eingehendere Bauuntersuchung (…) zu beauftragen und dem Eigentümer auch zur Verfügung zu stellen.”

Am 11.12.2015 wurde Herr Stadtbaumeister Wannick über die Ergebnisse der am 03.12.2015 durch das BLfD in seinem Beisein erfolgten dendrochronologischen Probenentnahme und das überaus sensationelle Baujahr 1317 informiert. Im dabei übermittelten Aktenvermerk ist festgehalten, dass das Landesamt bereit ist, eine eingehendere Bauuntersuchung zu finanzieren.

Am 21.12.2015 meldete sich Stadtbaumeister Wannick per E-Mail  beim BLfD mit einem  Konzept, das zunächst die Reinigung vorsah, eine vorläufige statische Sicherung und dann anschließend die Erstellung eines umfassenden statischen Gutachtens und die Durchführung einer bauhistorischen Untersuchung. Am 22.12.2015 erhielt die Stadt Donauwörth vom BLfD das Einverständnis mit diesem Konzept; eine Erlaubnis zum zuschussunschädlichen vorzeitigen Baubeginn werde hiermit erteilt. Für die bauhistorische Untersuchung wurden besonders geeignete Spezialisten von Seiten des Landesamtes benannt.

Am 21.01.2016 war bei einem gemeinsamen Orttermin des BLfD und der UDB der Zustand des Gebäudes unverändert. Es wurde wiederum, diesmal im Beisein des Eigentümers, besprochen, dass die Entschuttung und Reinigung von Taubenkot als Grundlage für alle weiteren Schritte bald erfolgen sollte. Zudem wurden die konkreten Förderinstrumente erläutert, die staatlicherseits bei einer solchen den Eigentümer über die Gebühr stark belastenden Instandsetzungsmaßnahme an einem Baudenkmal zur Verfügung stehen (Entschädigungsfonds).

27.01.2016. Schreiben der Stadt Donauwörth an Generalkonservator Prof. Mathias Pfeil.

Am 09.02.2016 Email von Stadtrat Dinger an  OB und Stadtratskollegen bezüglich Verfahren Wagenknechthaus.

Am 18.02.2016 Email von Stadtrat Dinger an OB und Stadtratskollegen mit Hinweis auf die gesetzlichen Vorgaben in denkmalschutzrechtlichen Verfahren.

Am 24.02.2016 Brief des Generalkonservators mit Festhalten an der seit November bestehenden Forderung, eine Entschuttung des Objekts vorzunehmen, dann die statische Sicherung und die bauhistorische Untersuchung zu beginnen.

Am 29.02.2016 fand eine nichtöffentliche Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses (BPU) der Stadt Donauwörth statt. Dieser signalisierte nach einer Objektbegehung einstimmig das Einverständnis zu dem Abbruch des Gebäudes Reichsstraße 12/12a (nicht gleichzusetzen mit Genehmigung zum Abbruch, da keine Entscheidungsbefugnis in bauordnungsrechtlichen Belangen).

Am 09.03.2016 Antrag von Stadtrat Dinger auf Anhörung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege

Am 14.03.2016 Zustimmung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses der Stadt Donauwörth zum in der öffentlichen Sitzung vorgestellten Neubauvorhaben der Engelshof GmbH & Co KG.

Am 07.04.2016  Termin der Stadt Donauwörth mit BLfD (GK Prof. Pfeil) und Stadtheimatpfleger Dr. Seuffert.

Am 20.04.2016 Termin beim BLfD. Festgelegt wurde, “… dass eine statische Notsicherung vorgenommen werden soll, Schutt- und Taubenkotreinigung erfolgen soll sowie eine statische Beurteilung des Ingenieurbüros Wolfrum erfolgt.” 

April 2016. Der Landesdenkmalrat befasst sich erstmals mit dem “Fall Wagenknechthaus”.

Am 02.06.2016 Ablehnung des Antrages von Stadtrat Dinger auf Anhörung des BLfD zum Baudenkmal Reichsstraße 12/12a ( Wagenknechthaus)

27.06.2016 Öffentliche Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschuss: Veränderter Bauantrag der Engel Projektentwicklung GmbH & Co KG mit Ablösung von Stellplätzen

29.07.2016 Statisch-konstruktives Gutachten des Ingenieurbüros Wolfrum, Nürnberg mit dem Schluss, dass eine unmittelbare Einsturzgefährdung nicht gegeben ist und das Gebäude grundsätzlich instandsetzungsfähig sei (siehe GK Pfeil in “Verlorene Vergangenheit”).

Am 05.08.2016 gab der Stadtheimatpfleger Dr. Seuffert gegenüber der Stadt zum statisch-konstruktiven Gutachten seine Stellungnahme ab, in welcher die hohe historische Bedeutung des Gebiets Sonnenstraße/Reichsstraße gewürdigt wird. Der Stadtheimatpfleger plädiert ebenfalls für den Erhalt aus stadthistorischen Gründen.

Am 08.08.2016 sendet Stadt Donauwörth ein Schreiben mit dem statisch-konstruktiven Gutachten Ingenieurbüro Wolfrum als Anlage an das BLfD. 

Am 11.08.2016 Erteilung der Abrissgenehmigung für das Wagenknechthaus durch den Rechtsdirektor der Stadt Donauwörth, Richard Lodermeier.

Am 12.08.2016 Erteilung der Baugenehmigung für Vorhaben „Engelshof“

Am 16.08.2016 geht per E-Mail ein Abdruck des Abbruchbescheids 43/2016 vom 11.08.2016 beim BLfD ein.

Noch am 16.08.2016 teilte das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege der Stadt Donauwörth mit, dass der o. g. Bescheid aus Sicht des Bayerischen Landesamts für Denkmalpflege rechtswidrig ist.

Am 22.08.2016 erhält das BLfD (Außenstelle Thierhaupten) eine Kopie des Genehmigungsbescheides für den genehmigten Neubau „Engelshof“.

Ende August 2016. Beschwerde des BLfD bei der Regierung von Schwaben über die Vorgehensweise der Stadt Donauwörth.

Am 07.09.2016 Gespräch von BLfD mit u.a. OB Neudert in der Alten Münze in München. Der Oberbürgermeister teilte u.a. mit, er sei weder über den Abriss- noch den Neubaubescheid informiert gewesen, da er sich – wie fast alle Kolleginnen und Kollegen der Stadt und des BLfD – zu dieser Zeit im Urlaub befand.
Der Bitte des BLfD, die Bescheide außer Vollzug zu setzen, kam die Stadt nicht nach. Vereinbarung: Das Landesamt für Denkmalpflege beteiligt sich an der Finanzierung der Sicherungsmaßnahme (90%).

Am 14.09.2016 Beschwerde bei der Regierung von Schwaben  durch Stadtrat Gustav Dinger wegen des Vorgehens der Verantwortlichen der Stadt Donauwörth im denkmalschutzrechtlichen Verfahren “Wagenknechthaus”

Am 20.09.2016 Schreiben von Generalkonservator Prof. Mathias Pfeil an Oberbürgermeister Neudert mit Stellungnahme „…Gutachten erbringt damit den Nachweis, dass das Gebäude erhaltungs- und reparaturfähig ist …“

20.09.2016 Erste Abbrucharbeiten am Café Engel

Am 30.09.2016 Termin des Landesdenkmalrates in Donauwörth aufgrund „Fall Wagenknechthaus“

Am 27.10.2016 „Runder Tisch“ von Regierungspräsident Karl Michael Scheufele , Generalkonservator Mathias Pfeil und Oberbürgermeister Armin Neudert in Augsburg. Es wurde vereinbart, das statische Gutachten vom August 2016 um weitere Aussagen  zu ergänzen. 

Laut RvS  wurde vereinbart folgendes zu belegen:
-die finanzielle Situation des Eigentümers
– Nachweis der Verkaufsbemühungen
– hinsichtlich des Investors die Zumutbarkeit der Erhaltung des Denkmals, insbesondere
– die Statikuntersuchung des Denkmals
– die Gefahrenlage hinsichtlich der Standsicherheit sowie
– die Sanierungsfähigkeit des Denkmals im Rahmen der Zumutbarkeit

“(…) Über das Gespräch bei der Regierung konnte kein einvernehmliches Protokoll erstellt  werden, da sich die Stadt Donauwörth gegen die Aufnahme einer allgemeinen Formulierung des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 14. Januar 2014 in das Protokoll wehrte, nach welcher das BLfD als Denkmalfachbehörde „nach Vorliegen erweiterter Untersuchungsergebnisse“  (statisches Gutachten) im denkmalschutzrechtlichen Verfahren zu beteiligen sei und  diesem vor der endgültigen Abwägungsentscheidung der Unteren Denkmalschutzbehörden die Möglichkeit zur Abgabe seiner Stellungnahme eingeräumt werden muss. Bei der durch die Stadt Donauwörth erteilten Abrissgenehmigung des  „Wagenknechthauses“ erfolgte dies nicht (…)”  (GK Mathias Pfeil in “Verlorene Vergangenheit”)

4.11.2016 Beschluss des Bayerischen Landesdenkmalrates zum “Fall Wagenknechthaus”. “(…) Der Bayerische Landesdenkmalrat fordert aus diesem Grund die Stadt Donauwörth auf, die herausgehobene Bedeutung des Baudenkmals durch sorgfältige und rücksichtsvolle Behandlung im Rahmen eines erneuten, fachlich korrekten und rechtlich geordneten Verfahrens zu würdigen. Von der Stadt Donauwörth wird erwartet, die bislang unzureichend erscheinende Einbeziehung denkmalfachlicher Belange in den Entscheidungsprozess nunmehr auf gesicherter Grundlage und mit Rücksicht auf die in diesem Fall besonders bedeutenden öffentlichen Interessen nachzuholen und den Erhalt des Gebäudes sowie seine Instandsetzung als vorrangiges Ziel zu verfolgen (…)”.

11.11. und 18.11.2016 Schreiben der Stadt Donauwörth an RvS mit Begründungen/Argumenten  zur erfolgten Abbrucherlaubnis

Stadt Donauwörth: Eigentümer (Wagenknecht) sei “… nicht leistungsfähig”:
Kommentar: Die geforderten Verkaufsbemühungen fanden nicht statt.

Stadt Donauwörth zur Statikuntersuchung: ” …. Wichtige Teile des Dachstuhls (die Holzverbindungen) könnten nicht erhalten werden …”; “… Standsicherheit: sei nicht gewährleistet …”
Kommentar: Die getroffenen Aussagen wurden entgegen der Vereinbarung nicht belegt.

Ergänzungen der Stadt Donauwörth zur Bescheidsbegründung:
– das geplante Projekt sei bei einem Erhalt nicht möglich
“… fehlende ausreichende Belichtung…”
 “… weiterer Leerstand nicht zumutbar …” (Leerstand seit Ende 2015)
 “… Schandfleck …”
Kommentar: Keines der gebrachten Argumente (auch nicht in Summe) rechtfertigte auch nur ansatzweise einen Abbruch. Die vorgebrachten Argumente waren teils an der Haaren herbeigezogen, teils persönliche Meinung.

02.12.2016 Die Regierung von Schwaben stellt fest, dass das Verfahren des Art. 15 Abs. 2 DSchG nicht eingehalten wurde und die geforderte Zumutbarkeitsprüfung nicht erfolgt ist. Dennoch sei die Abbruchgenehmigung bestandskräftig. Eine Rechtswidrigkeit des Abbruchbescheides stünde „… nicht zweifelsfrei fest“.

Diese Haltung und Entscheidung der Regierung von Schwaben ist für Denkmalrechtsexperten nicht nachvollziehbar, was auch dementsprechend kommuniziert wurde.

Auch BLfD, Stadtheimatpfleger und Bezirksheimatpfleger betonten weiterhin die hohe Bedeutung des Wagenknechthauses aus stadtgeschichtlicher und bauhistorischer Sicht und hielten entgegen der Entscheidung der Regierung von Schwaben das Gebäude für erhaltenswert und sanierungsfähig!

Die Argumente von Stadt Donauwörth und Regierung von Schwaben und deren Analyse, sowie die Pressemitteilungen von Stadt Donauwörth und BLfD unter dem Beitrag “Wagenknechthaus: Die laut RvS bestandskräftige Abbruchgenehmigung”

21. Dezember 2016 Schreiben des Denkmalnetzes Bayern zum Vorgang Wagenknechthaus an den Bayerischen Kultusminister Ludwig Spaenle, zuständig für die Oberste Denkmalschutzbehörde in Bayern.
Auch in diesem Schreiben heißt es (u.a.), dass die Abbrucherlaubnis offensichtlich rechtswidrig erteilt wurde, aber auch, dass diese “materiell rechtswidrige” Abbrucherlaubnis durch die erlassende Behörde und die Aufsichtsbehörde nach Art. 48 Verwaltungsverfahrensgesetz zurückgenommen werden kann.

März 2017. Seitens der Investoren wird eine neue Planung vorgestellt. Siehe dazu den DZ-Artikel vom 11.03.2017 und den DZ-Artikel vom 18.03.2016 zur ursprünglichen Planung.

3. Mai 2017. Notarieller Vertrag über den Verkauf des Gebäudes Reichsstraße 12/12a (Wagenknechthaus) an die Investoren. Der Kaufvertrag der Immobilien ist damit allerdings noch nicht vollständig abgewickelt, da in das Grundbuch ein Insolvenzvermerk hinsichtlich des Veräußerers eingetragen ist. 

04. Mai 2017 – Mitte August 2017. Der Abriss.

von der Reichsstrasse aus:

von der Sonnenstraße aus:

Vorstehende Chronik wurde nach bestem Wissen und Gewissen mit aller Sorgfalt erstellt. Die Schilderung des Sachverhaltes wurde zusammengestellt aus den Angaben verschiedenster Verlautbarungen, Veröffentlichungen und Angaben Dritter. Es ist jedoch nicht davon auszugehen, dass die Aufstellung/Schilderung vollständig ist. Für entsprechende Hinweise/Ergänzungen wäre ich dankbar!

 

sowie